Betriebsprüfung |
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WIRTSCHAFTSPRÜFUNG |
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Es ist Aufgabe von Wirtschaftsprüfern, betriebswirtschaftliche Prüfungen, auch solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen. Die aus solchen Prüfungen gewonnenen Erkenntnisse über Ordnungs- und Gesetzmäßigkeit der eigenen Unternehmensführung sind für die Geschäftsleitung von hohem Wert. Wirtschaftlicher Erfolg ist nicht zuletzt maßgeblich von funktionierenden internen/externen Überwachungssystemen bzw. Kontrollmechanismen abhängig. Unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelten Prüfungsstandards und Stellungnahmen zur Rechnungslegung werden insbesondere Jahresabschlussprüfungen notwendig risikoorientiert durchgeführt. Im Vordergrund stehen Prüfungshandlungen, die eine Stellungnahme des Abschlussprüfers zur Lagebeurteilung der Geschäftsführung sowie Feststellungen von Tatsachen ermöglichen, die den Bestand des Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können. |
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Das Prüfungsergebnis ist daher im Geschäftsleben sowohl für die Unternehmensleitung selbst, als auch für Anteilseigner und Geschäftspartner von Interesse. Unter vorgenanntem Gesichtspunkt kann es – auch ohne gesetzliche Pflicht-Vorgaben – sinnvoll sein, auf freiwilliger Basis betriebswirtschaftliche Prüfungen durchführen zu lassen. Nehmen Sie selbst Ihren Betrieb unter die Lupe – bevor es andere tun. |
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